| 5.1 |
Artikel 9 dieses Reglements regelt die Auf- und Abstiegsmodalitäten. Alle weder auf- noch abgestiegenen Mannschaften bleiben in derselben Liga spielberechtigt wie im Jahr zuvor. Neue Mannschaften spielen in der 4. Liga; Ausnahmen unterliegen dem Beschluss des NSV-Vorstandes. Mannschaften, die freiwillig in einer tieferen Liga spielen wollen, haben dies dem NMM-Leiter anlässlich der Turnieranmeldung mitzuteilen. |
| 5.2 |
In der 1. Liga ist pro Sektion nur eine Mannschaft spielberechtigt. |
| 5.3 |
In der 2. Liga sind pro Sektion nur zwei Mannschaften spielberechtigt. |
| 5.4 |
Die Wettkämpfe werden in der 1. Liga an 8 Brettern, in der 2. Liga an 6 Brettern, in der 3. Liga an 5 Brettern und in der 4. Liga an 4 Brettern ausgetragen. |
| 5.5 |
Damit ein Wettkampf gültig ist, muss eine Mannschaft mehr als die Hälfte der Bretter besetzen. |
| 7.1 |
Innerhalb einer Sektion ist ein Spieler für alle Mannschaften spielberechtigt, unter Vorbehalt der folgenden Bestimmungen:
- Ein Spieler darf pro Saison nur in zwei verschiedenen Mannschaften einer Sektion mitwirken.
- Wer zwei Meisterschaftsspiele in einer Mannschaft gespielt hat, ist in der laufenden Saison nicht mehr berechtigt, in einer unteren Mannschaft zu spielen.
- Ein Spieler darf pro Runde gemäss Spielplan nur in einer Mannschaft mitwirken.
- Für Aufstiegsspiele sowie für Entscheidungsspiele dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bereits an mindestens zwei Wettkämpfen in der entsprechenden oder in einer unteren Mannschaft teilgenommen haben.
- Ein Spieler mit 2000 oder mehr Führungspunkten darf nur in der 1. oder 2. Mannschaft einer Sektion spielen. Massgebend ist die Führungsliste Nr. 3 des Startjahres.
|
| 7.2 |
Die Brettreihenfolge der Spieler innerhalb einer Mannschaft ist beliebig. Werden auf den Resultatmeldekarten bei Spielbeginn weniger als 8 Spieler
(1. Liga), weniger als 6 Spieler (2. Liga), weniger als 5 Spieler (3. Liga) oder weniger als 4 Spieler (4. Liga) aufgeführt, ist pro fehlenden Spieler jeweils das letzte Brett freizulassen. Erscheinen ein oder mehrere aufgeführte Spieler nicht zur Partie, wird die betreffende Mannschaft pro fehlenden Spieler mit einer Ordnungsbusse gemäss Ordnungsbussenreglement des NSV bestraft. Aufgeführte Spieler, die nicht zur Partie erscheinen, sind in der gleichen Runde in keiner anderen Mannschaft spielberechtigt. |
| 7.3 |
Bei Wettkämpfen, bei denen unqualifizierte Spieler mitgewirkt haben, gehen die Mannschaftspunkte für diese Mannschaft verloren. Die entsprechende(n) Partie(n) wird/werden der gegnerischen Mannschaft mit 1:0 forfait angerechnet, wobei diese bei entsprechend korrigiertem Resultat allenfalls einen oder zwei Mannschaftspunkte gewinnt. Die Einzelpunkte werden in der Rangliste berücksichtigt. |
| 9.1 |
Die Rangfolge wird nach Mannschaftspunkten ermittelt (Sieg = 2 MP, Unentschieden = 1 MP). Ergibt sich Ranggleichheit, so entscheidet die grössere Anzahl Einzelpunkte. Ist diese ebenfalls gleich, so wird ein Stichkampf durchgeführt, sofern die Meisterschaft, der Auf- oder Abstieg von der betreffenden Klassierung abhängt. Andernfalls wird ex aequo klassiert. Bei unentschiedenen Stichkämpfen entscheidet die grössere Anzahl Brettpunkte (Sieg am 1. Brett =
8 bzw. 6, 5 oder 4 Punkte, Sieg am 2. Brett = 7 bzw. 5, 4 oder 3 Punkte usw.). Nur wenn die Anzahl Brettpunkte gleich ist, wird ein weiterer Wettkampf gespielt. Bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los. |
| 9.2 |
Der Sieger der 1. Liga wird “Nordwestschweizer Mannschaftsmeister“. |
| 9.3 |
Die Sieger der beiden Gruppen der
2. Liga bestreiten ein Aufstiegsspiel gegeneinander; der Sieger steigt in die
1. Liga auf. Die Sieger der beiden Gruppen der 3. Liga steigen direkt in die
2. Liga auf. Die Sieger der Gruppen der
4. Liga ermitteln die Aufsteiger in die
3. Liga. Bei unentschiedenen Aufstiegsspielen gelten die Bestimmungen für unentschiedene Stichkämpfe gemäss Artikel 9.1 dieses Reglements. |
| 9.4 |
Der Turnierleiter legt die Paarungen sowie die Modalitäten der Aufstiegsspiele gemäss Art. 9.3 vor Turnierbeginn fest und gibt diese frühzeitig bekannt. |
| 9.5 |
Wird infolge der Bestimmungen über die Beschränkung der Zahl der Mannschaften einer Sektion ein Platz im Aufstiegsspiel frei, so fällt dieser dem Nächstklassierten zu. |
| 9.6 |
Verzichtet eine Mannschaft auf die Bestreitung eines Aufstiegsspiels, so fällt dieses dem Nächstklassierten zu. Verzichtet auch dieser, steigt die zugeteilte Gegnermannschaft des Aufstiegsspiels direkt in die nächsthöhere Liga auf. |
| 9.7 |
Der jeweils Letztplatzierte einer Gruppe der 1., 2. und 3. Liga steigt in die nächsttiefere Liga ab. |
| 9.8 |
Zieht sich eine angemeldete Mannschaft vor Beginn der ersten Runde zurück, steigt in der betroffenen Gruppe keine Mannschaft ab. |
| 10.1 |
Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft eines Wettkampfes (auch bei Entscheidungs- und Aufstiegsspielen) ist Gastgeber und für die Durchführung verantwortlich. Der Spielplan gilt als verbindliches Aufgebot. Abweichungen vom Spielplan in Bezug auf den Austragungsort sind dem Mannschaftsleiter der Gastmannschaft und dem Turnierleiter spätestens 10 Tage vor dem Wettkampf mitzuteilen. |
| 10.2 |
Die gastgebende Mannschaft führt an den geraden Brettern die schwarzen Figuren, an den ungeraden Brettern die weissen Figuren. |
| 10.3 |
Die Bedenkzeit beträgt in allen Ligen 36 Züge in 1 ½ Stunden plus 30 Minuten für den Rest der Partie. |
| 10.4 |
Spielbeginn ist um 19.30 Uhr. Ein Klub kann mit der NMM-Anmeldung einen früheren Heim-Spielbeginn um 19.00 Uhr beim NMM-Leiter beantragen. Der NSV-Vorstand entscheidet über einen solchen Antrag endgültig. |
| 10.5 |
Grundsätzlich werden keine Verschiebungen bewilligt. Ausnahmen unterliegen dem Einverständnis der gegnerischen Mannschaft und des Turnierleiters. |
| 10.6 |
Entscheidungs- und Aufstiegsspiele können von der Turnierleitung an neutrale Spielorte verlegt werden. |
| 10.7 |
Die Mannschaftsleiter tauschen vor dem Wettkampf die schriftlich niedergelegten Aufstellungen aus. Ein fehlender Spieler kann bis eine halbe Stunde nach Beginn des Wettkampfes, unter Anrechnung der laufenden Bedenkzeit, ersetzt werden. |
| 10.8 |
Die beiden Mannschaftsleiter bilden die Turnierleitung. Sie sind für die Einhaltung der FIDE-Regeln und des Turnierreglements verantwortlich. Sie sind verpflichtet, bei Regelwidrigkeiten einzuschreiten und einen Entscheid zu fällen. Bei Nichteinigung muss der Fall dem Turnierleiter unterbreitet werden. |
| 10.9 |
Das Rauchen im Turniersaal ist untersagt. |
| 10.10 |
Wer spätestens 30 Minuten nach dem offiziellen Spielbeginn
des Wettkampfs am Brett erscheint, wird nicht mit Partieverlust gemäss
Art. 6.6 lit. a der FIDE-Regeln sanktioniert. |